Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden, sobald sie eine Gesamthöhe von 100 Metern überschreiten. In der Praxis bedeutet das, dass ganze Windparks nachts rot blinken, um anfliegende Piloten zu warnen. Diese Befeuerung ist zu einem der größten Akzeptanzprobleme bei der Realisierung von Windenergie-Projekten geworden, denn am Boden kann sie auch als störend empfunden werden.

Was wäre, wenn man die Befeuerung nur dann einschaltet, wenn sie auch gebraucht wird? Jetzt ausschalten! Seit Jahren wird davon gesprochen die roten Blinklichter am Horizont abzuschalten. Doch passiert ist bundesweit bisher wenig. Mecklenburg-Vorpommern hat einen ersten Schritt getan und durch die Änderung der Landesbauordnung die Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) verpflichtend eingeführt.

Durch die Installation von BNK-Systemen kann die nächtlichen Lichtemissionen im Windprojekt Ramin um bis zu 95% reduziert werden, indem das Licht bedarfsgesteuert nur dann aktiviert wird, wenn sich ein Luftfahrzeug in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m befindet.

ENERTRAG hat die bedarfsgesteuerte Nachkennzeichnung in den letzten Jahren zur Serienreife gebracht und betreibt mit seiner Unternehmenstochter Dark Sky heute Radaranlagen zur aktiven Steuerung von Befeuerungsanlagen. Die im Windfeld Ramin geplanten Windkraftanlagen werden von Beginn an mit einem BNK-System ausgestattet sein und dadurch nachts nahezu immer dunkel sein.