Windkraftbonus für Anwohner

Die Preise für Öl, Gas und Kohle kennen nur einen Weg: nach oben. Die erneuerbaren Energien, so der parteiübergreifende Konsens in Deutschland, sind daher die Basis der Energieversorgung der Zukunft. Eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Energie in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität bedingt aber auch, dass diese heimischen Energiequellen genutzt und weiter ausgebaut werden. Die effizienteste und preiswürdigste dieser Energiequellen ist die Windenergie an Land. Mehr und mehr Menschen in den Gemeinden setzen sich deshalb vor Ort für den Ausbau der Windenergie ein; die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch und steigt mit den Erfahrungen, die Gemeinden und Einwohner mit dieser Form der Energieerzeugung haben, weiter an. ENERTRAG will auch in Zukunft einen aktiven Beitrag dazu leisten.

Stromkunden haben etwas gut bei uns

Einwohner ausgewählter Gemeinden*, in denen ENERTRAG Projekte entwickelt oder betreibt, können direkt und persönlich profitieren. ENERTRAG hat mit mehreren Stromanbietern ein entsprechendes Angebot entwickelt. Somit können die Einwohner, die sich für das Angebot von ENERTRAG entschieden haben, ihre Stromkosten durch unser Rabattsystem senken. Dieser Bonus ist abhängig von der Anzahl der geplanten und errichteten ENERTRAG-Anlagen sowie der Einwohnerzahl der Gemeinde.

*Für die Gemeinde Prenzlau OT Dauer gilt:

Der Windkraftbonus für den Bereich Prenzlau OT Dauer wird ab Inbetriebnahme der ersten Neuanlage auch anteilig für die Bestandsanlagen gewährt.

Voraussetzungen

Der Windkraftbonus begünstigt Einwohner von Gemeinden mit ENERTRAG-Windfeldern.

  • Abschluss eines Stromliefervertrages mit einem ENERTRAG-Windstrompartner
  • Mindestalter 18 Jahre, Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer begünstigten Gemeinde
  • Beschränkung auf Endverbraucher (privat/gewerblich) mit bis zu 10.000 kWh p. a.
  • Anmeldung zum Windkraftbonus bei ENERTRAG

Die richtige Lage entscheidet

Grundlage für die Teilnahme am Bonussystem ist der Abschluss eines Grünstromvertrages zwischen dem Endverbraucher mit einem der Windstrompartner von ENERTRAG. Hierfür müssen Sie in einer der am Bonussystem teilnehmenden Gemeinde haupt- oder nebenwohnsitzlich gemeldet sein sowie Ihren gesamten Strom von einem ENERTRAG-Windstrompartner beziehen.

Mit uns können Sie rechnen

Der zu gewährende Windkraftbonus errechnet sich aus der Anzahl der von ENERTRAG in der Gemeinde errichteten und geplanten Anlagen. Diese Anzahl wird geteilt durch die Einwohnerzahl der Ortschaft (in Tausend) und multipliziert mit 2 %. Neuanlagen werden beider Berechnung der Anlagenzahl vollständig, bereits bestehende Anlagen mit 25 % berücksichtigt.

Windkraftbonus mit System

ENERTRAG Windkraftbonus

Bonussystem zum Stromverbrauch

ENERTRAG-Windkraftbonus-Kunden erhalten ihren Rabatt monatlich auf der Rechnung des Windstrompartners* in EURO ausgewiesen. Zur Vereinfachung gelten folgende pauschalierte Stromverbrauchsätze:

  • 1-Personenhaushalt: 1.500 kWh p. a.
  • 2-Personenhaushalt: 2.800 kWh p. a.
  • 3 und mehr Personen: 4.000 kWh p. a.

Sie erhalten also unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch ihren Rabatt ausgezahlt. Er beträgt maximal 50 %

*Gilt für ausgewählte Windstrompartner von ENERTRAG. Wenn eine monatliche Rabattierung durch einen ENERTRAG-Windstrompartner nicht möglich ist, erhält der Bonuskunde den Rabatt nachträglich am 01.03. des Folgejahres auf's Konto ausgezahlt.

Bonusprogramme von MLK und ENERTRAG kombinieren

Ab sofort können die Anwohner der Ortschaften Grünow, Drense, Blindow, Wittenhof, Schenkenberg und Baumgarten, wo die Unternehmen MLK und ENERTRAG Windfelder betreiben, doppelt sparen. Denn wir haben gemeinsam mit MLK die Bonusprogramme für Windparkanrainer für diese Orte kombiniert.* Wer sich für den Ökostromtarif der Stadtwerke Prenzlau entscheidet kann also fortan von beiden Bonusprogrammen profitieren und bares Geld sparen!

Interessierte können sich in den Büros der Stadtwerke Prenzlau beraten lassen und sich direkt für den günstigen Ökostrom-Tarif entscheiden. Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie unter

https://www.stadtwerke-prenzlau.de/kundencenter

* Bei MLK beträgt die Vergünstigung derzeit pauschal 180,00 Euro pro Jahr. Bei ENERTRAG berechnet sich der Bonus nach Einwohnerzahl und Anzahl der vor Ort errichteten und in Planung befindlichen Windenergieanlagen. Der Nachlass richtet sich zusätzlich nach der Größe des Haushalts. (siehe auch „Windkraftbonus mit System“)

Ihr kurzer Weg zum ENERTRAG Windkraftbonus

Ablauf zur Gewährung des Windkraftbonus

  • Prüfung, ob Wohnsitz in privilegierter Gemeinde liegt
  • Abschluss eines Grünstromvertrages bei einem ENERTRAG-Windstrompartner
  • Anmeldung bei ENERTRAG zur Teilnahme am Windkraftbonus (Name, Bankverbindung, Geburtsdatum, Stromhändler und Tarif, Anzahl der Personen im Haushalt, Adresse)
  • Gewährung des Windkraftbonus startet mit Lieferbeginn des ENERTRAG-Windstrompartners

Kündigungsfristen

  • durch Endkunden jederzeit kostenfrei
  • durch ENERTRAG mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende

Tarifwechsel

Der Windkraftbonus bleibt erhalten, wenn der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Stromvertragskündigung zu einem anderen ENERTRAG-Windstrompartner wechselt

Unsere Windstrompartner

Stadtwerke Prenzlau GmbH

Freyschmidtstraße 20, 17291 Prenzlau
Telefon: 03984853–0
Fax: 03984853–199
E-Mail: info@stadtwerke-prenzlau.de
Internet: www.stadtwerke-prenzlau.de

Stadtwerke Schwedt GmbH

Heinersdorfer Damm 55 – 57, 16303 Schwedt / O.
Service-Telefon: 03332 449-449
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-schwedt.de
Internet: www.stadtwerke-schwedt.de