ENERTRAG und andere Unternehmen richten Branchenappell an Brandenburger Umweltministerium

12/20/2022

Zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes in Brandenburg hat ENERTRAG zusammen mit anderen Unternehmen einen Branchenappell an das Umweltministerium Brandenburg gerichtet. Anlass war der Entwurf eines Anwendungserlasses der §§ 45b bis 45d BNatSchG durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg.

Bild: Axel Schonert

Unsere Forderung

Wir fordern die Landesregierung von Brandenburg und insbesondere das zuständige Ministerium MLUK dringend auf, eine Abweichung vom BNatSchG in der Auslegung des Bundes zu verhindern. Es sollte sichergestellt werden, dass eine grundlegende Überarbeitung im Sinne einer Vereinfachung und Beschleunigung des Windenergieausbaus ermöglicht wird.

Der Appell wurde unter anderem von der Süddeutschen Zeitung aufgegriffen. In dem Artikel vom 19.12.22 heißt es: „Zwölf Unternehmen aus der Branche schickten einen Appell nach Brandenburg, das Papier grundlegend zu überarbeiten. Ein Sprecher des dortigen Umweltministeriums erklärt, man wolle die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigen und gleichzeitig die europarechtlich verankerten Artenschutzvorschriften einhalten. Schriftliche Einwendungen gegen den Entwurf würden ausgewertet.“ 

Lesen Sie hier den gesamten Artikel: Windräder und der Vogelschutz: Stört der Schlagschatten bei Mondlicht? - Politik - SZ.de (sueddeutsche.de) 

Den gesamten Branchenappell zum Download: