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Für Investoren

Die Finanzprodukte von ENERTRAG sind nicht nur eine attraktive Kapitalanlage, sondern unterstützen aktiv die Energiewende.  

Für ENERTRAG bedeutet die Energiewende mehr, als nur erneuerbaren Strom zu produzieren. Die Entscheidung, eigene Netze zu bauen, Erneuerbare­Energien-­Parks im Eigenbestand zu halten, auf grünen Wasserstoff im Verbundkraftwerk zu setzen und frühzeitig die richtigen Regionen weltweit anzugehen, zeigt, dass ENERTRAG mit Weitsicht handelt. 

Dies spiegelt sich auch in den ENERTRAG-Finanzangeboten wider. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, mit welcher Dynamik und Geschwindigkeit sich Märkte wandeln und wie schnell sich Preise vervielfachen. Aus diesem Grund hat ENERTRAG die bekannte klassische Unternehmensanleihe mit all ihren Vorzügen um eine flexible Komponente erweitert. 

25
Jahre Erfahrung mit Kapitalanlagen
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125
Millionen
von Anlegerinnen und Anlegern gezeichnet
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74
Millionen
zurückgezahlt
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47
Millionen
Zinsen an Anlegerinnen und Anleger gezahlt

Die ENERTRAG Unternehmensanleihe

Mit ENERTRAG Zins 2030 und ENERTRAG Zins 2033 in Unternehmensanleihen zu investieren heißt, die Zukunft zu gestalten. Jetzt verantwortungsvoll und nachhaltig in die ENERTRAG Anleihe für 2024 investieren und direkt vom Windspezialisten und Wasserstoffpionier profitieren. 

"Privatanlegerinnen und Privatanleger sind ein sehr wichtiger Teil der Unternehmensgeschichte und des zukünftigen Wachstums von ENERTRAG. Durch Ihre heutige Anlageentscheidung generieren Sie weit mehr als nur jährliche Zinserträge – gemeinsam realisieren wir Kraftwerke."

Simon Hagedorn

Finanzvorstand ENERTRAG SE, Geschäftsführer ENERTRAG EnergieInvest GmbH

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Veröffentlichungen & Ad hoc

Hier geht es zu Pflichtveröffentlichungen und weiteren Informationen. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen 

Eine Anleihe (Unternehmensanleihe) ist neben Fremdkapital von Kreditinstituten und Eigenkapital eine Form der Unternehmensfinanzierung. Im Gegensatz zu Aktien wird bei festverzinslichen Anleihen keine gewinnabhängige Ausschüttung (Dividende), sondern ein fester Zinssatz während der gesamten Laufzeit gezahlt. Durch die klar begrenzte Laufzeit und den Rückzahlungsanspruch unterliegen Anleihen keinen Kursschwankungen am Laufzeitende. 

Die Anleihen sind keine Einlagen und unterliegen keiner gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Die Verwendung der Erlöse aus den Schuldverschreibungen unterliegt keiner staatlichen Aufsicht. Die Rückzahlung der Anleihen und die Zahlung der Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Emittentin abhängig. Im schlimmsten Fall muss mit einem Totalverlust gerechnet werden. 

Eine Übertragung der Anleihen, z. B. durch Schenkung, Vererbung oder Verkauf, ist auch vor Ablauf der Laufzeit möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Anleihen bei einem Verkauf einer eingeschränkten Handelbarkeit unterliegen, so dass das Kapital eine mittel- bis langfristigen Bindung unterliegt und eine Veräußerung während der Laufzeit ggf. nicht oder nur zu einem geringen Marktpreis möglich ist. 

Das Geld wird für einen festgelegten Zeitraum zu fest vereinbarten Zinsen an die Emittentin gezahlt. Bei einer Anleihe wird das Kapital am ersten Bankarbeitstag nach Fälligkeit zurückgezahlt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für den gesamten Zeitraum erhält der Anleger jährlich feste Zinsen. 

Anleihen können in der Regel ab 3.000 € erworben werden. Höhere Anlagebeträge müssen immer durch 1.000 teilbar sein. Das Gesamtemissionsvolumen ist in der Regel begrenzt. 

Ja, die Anleihen werden nach dem Kauf in ein vom Anleger zu benennendes Wertpapierdepot eingebucht. Dieses kann, sofern noch nicht über ein entsprechendes Depotkonto vorhanden, bei nahezu allen Banken und Sparkassen eröffnet werden. 

ENERTRAG lässt die Zinsen jährlich in das Wertpapierdepot buchen. Das Wertpapierdepot hat in der Regel ein sogenanntes Referenz- oder Verrechnungskonto. Auf dieses schreibt die Bank die Zinsen gut, sofern nichts anderes mit der Bank vereinbart wurde. 

ENERTRAG zahlt die Zinsen ohne Abzüge an das Depot. Die Bank berücksichtigt eventuelle Freibeträge (die man in der Regel über einen sogenannten Freistellungsauftrag bei der Bank beantragt) oder Nichtveranlagungsbescheinigungen (diese werden ebenfalls bei der Bank hinterlegt). Sollten diese ausgeschöpft oder nicht hinterlegt sein, wird die Bank entsprechend die Steuern abführen (Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + eventuell Kirchensteuer). Die Bescheinigung darüber versendet die Bank. 

ENERTRAG Finanzprodukte empfehlen und 100 Euro sichern

Freundschaftswerbung wird bei ENERTRAG belohnt. Wenn die Person, die empfohlen wurde, eine ENERTRAG Geldanlage direkt zeichnet, erhält die werbende Person einmalig eine Prämie von 100 Euro. 

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