Sektorkopplung ist regionale Chance der aktuellen Fortschreibung des EEG
Angesichts der laufenden Diskussion um die Energiewende in Uckermark-Barnim und die Auswirkungen des jüngsten Urteils zur Uckermarkleitung fordert ENERTRAG, die Sektorkopplung schon im nächsten EEG zu verankern.
Erneuerbare Energie, die im Strombereich gerade nicht benötigt wird, oder für die keine Leitungskapazität zur Verfügung steht, muss in Wärme- und Gasnetzen sowie im Verkehrssektor genutzt werden dürfen. „Nutzen ist besser als Abregeln“ lautet hier das Schlagwort. Unabhängig davon bleibt der elektrische Netzausbau der Uckermarkleitung von hoher Priorität.
Einen wegweisenden Beschluss hierzu haben beispielsweise die kommunalpolitischen Experten der Bundes-CDU jüngst gefasst. Sie sind der Auffassung, dass „ohne die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität die Energiewende nicht gelingen kann. Die [Kommunalpolitische Vereinigung] KPV setzt sich deshalb dafür ein, dass zunehmende Anteile Erneuerbarer Energien außerhalb des Strommarktes genutzt werden können. Dabei muss der Grundsatz „Nutzen statt Abregeln“ gelten und dies bei auskömmlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa durch die beschleunigte Markteinführung von Power to Gas Anlagen.“
Der Versuch des Ausbremsens der Energiewende in Uckermark-Barnim mit dem Argument der fehlenden Leitungskapazität ist hingegen wirtschaftlich und industriepolitisch unsinnig. Im Gegenteil hat unsere Region mit dem neuen, vor der Verabschiedung stehenden Regionalplan Windenergienutzung jetzt die Chance, Gesamtinvestitionen von über 1 Milliarde Euro anzuziehen. Damit verbunden sind zahlreiche zukunftssichere Arbeitsplätze und eine vertiefte regionale Wertschöpfung.