
Inspektionen an Energieanlagen
Für einen sicheren, unterbrechungsfreien Betrieb von EE-Anlagen
Geprüfte Sicherheit für Mitarbeitende und Anlagen
Die Dienstleistungen der Inspektionsstelle beginnen mit Inbetriebnahme der Windenergieanlage und begleiten sie über alle Betriebsphasen hinweg. Mit hoher technischer Kompetenz werden Inspektionen und Prüfungen sachgerecht durchgeführt. ENERTRAG Betrieb stellt so ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau sicher und erreicht volle Kundenzufriedenheit. Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020 unterstreicht diesen hohen Anspruch deutlich.
Inspizierte Anlagentypen bis 2026

Akkreditierte Inspektionen
Maschinenprüfungen
Wiederkehrende Prüfung (WKP)
Wiederkehrende Prüfungen sind im Rahmen der Genehmigungsauflagen verpflichtend. Zielsetzung ist es, Schadenspotentiale zu erkennen und von der Windkraftanlage ausgehende Gefahren zu eliminieren. Sie sind in regelmäßigen Intervallen durch Sachverständige an Maschine und Rotorblättern sowie an der Tragstruktur (Turm und zugängliche Bereiche der Fundamente) durchzuführen. Die Prüfintervalle ergeben sich aus den gutachterlichen Stellungnahmen der Anlage. In der WKP sind u.a. folgende Leistungen enthalten:
- Dokumentenprüfung
- Anlagenbegehung (außen und innen)
- Prüfumfang: Fundament, Turm, Maschinenhaus und Trafostation
Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung (ZOP)
ENERTRAG Betrieb führt die Prüfungen nach den Kriterien der Gothaer Versicherung („Grundsätze für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von Windenergieanlagen“) oder nach individuellem Kundenbedarf durch. Es sind u.a. folgende Leistungen enthalten:
- Dokumentenprüfung
- Schwingungsanalyse der Antriebsstranges
- Inspektion des Getriebes mittels Videoendoskopie
Prüfung nach Inbetriebnahme (H1)
Die Durchführung Prüfung vor und nach Inbetriebnahme (H1) erfolgt im Rahmen der Übergabe der Windkraftanlage an den Betreiber. Wir führen die Prüfung in Anlehnung an die Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt) durch. Es sind u.a. folgende Leistungen enthalten:
- Dokumentenprüfung
- Inspektion der Windenergieanlage
- Optional kann eine Rotorblattinspektion vor Montage angeboten werden
Prüfung vor Ablauf der Gewährleistung (H2)
Bei der Finanzierung von Windenergieanlagen gehen Betreiber und Banken von einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren aus. Mängel aus der Inbetriebnahme-Phase sollten daher innerhalb des festgelegten Gewährleistungsanspruches frühzeitig erkannt und vom Hersteller behoben werden. Die Prüfung vor Ablauf der Gewährleistung hilft, Mängel zu identifizieren und anschließend beim Hersteller geltend zu machen. Arbeiten werden in Anlehnung an die Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt-Richtlinie) durchgeführt. Es sind u.a. folgende Leistungen enthalten:
- Inspektion der Rotorblätter (außen und innen) mit Blitzschutzprüfung
- Schwingungsanalyse des Antriebsstrangs
- Inspektion und Analyse des Schmierstoffs der Rotorlager
Rotorblattinspektion in Seilzugangstechnik
Prüfungen am Rotorblatt gehören zu den aufwändigsten Inspektionstätigkeiten an einer Windenergieanlage.
Die Rotorblattinspektion beinhaltet folgende Leistungen:
- Inspektion Rotorblätter (außen)
- Inspektion der Rotorblätter (innen)
- Blitzschutzprüfung des Rotorblattes
Zusätzliche akkreditierte Inspektionen
- Getriebeinspektion
- Schmierstoffentnahme
Zusätzliche Inspektionen
- Inspektion der Windenergieanlage im Sinne der Verkehrssicherungspflicht
- Rotorblattinspektion mittels Drohne inkl. Blitzschutzmessung
- Turminspektion der Windenergieanlage per Drohne










