Windvorhaben Bonnhagen

ENERTRAG SE plant ein neues, regional bedeutsames Energievorhaben, für das ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang soll auf den folgenden Seiten transparent informiert werden.

Neben der umweltverträglichen Errichtung und dem Betrieb von vier leistungsstarken Windenergieanlagen geht es um die Beteiligung von Bürgern und Kommunen, und somit um ein wichtiges Vorhaben bei der konkreten Umsetzung der Energiewende in der Region.

Die 4 geplanten Windenergieanlagen produzieren pro Jahr mehr als 60.000 Megawattstunden (MWh) oder 60.000.000 Kilowattstunden (kWh) sauberen Strom, und können damit bei einem angenommenen durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh pro Haushalt pro Jahr mehr als 20.000 Haushalte mit grüner Energie versorgen. Eine einzige Windenergieanlage kann dabei also bis zu 5.000 Haushalte oder 11.000 Elektroautos mit sauberen Strom versorgen und rund 9.500 Tonnen CO2 pro Jahr und WEA, also gesamt rund 40.000 Tonnen CO2 pro Jahr in diesem Vorhaben, einsparen.

ENERTRAG SE handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und den kommenden Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien.

Am Standort bei Bonnhagen im ausgewiesenen Entwurfs-Windeignungsgebiet „Grieben-Ost“ sind aktuell von ENERTRAG vier leistungsstarke und moderne Windenergieanlagen des Typs Vestas V162/6.0 mit einem 169 m Betonhybridturm, einem Rotordurchmesser von 162 m sowie einer Gesamthöhe von 250 m geplant.

Bürger und Gemeinden profitieren vom Windkraftbonus

04/02/2024

Bei einem Info-Stand vor dem Gemeindezentrum in Börzow während des Osterfeuers am Gründonnerstag, dem 28. März 2024, haben ENERTRAG und die örtlichen Stadtwerke Grevesmühlen in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Stepenitztal den Windkraftbonus offiziell vorgestellt. Anwesende Bürgerinnen und Bürger wurden über den Baufortschritt und die Pläne für den Windpark informiert, während sie Fragen stellen und diskutieren konnten.

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Dominic Stahl, Projektleiter der ENERTRAG SE, betonte die Bedeutung der Bürger- und Gemeindebeteiligung für die Akzeptanz erneuerbarer Energien: "Wir sehen die Bürger- und Gemeindebeteiligung als einen entscheidenden Baustein für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien und setzen diese freiwillige Beteiligungsform bereits in mehreren Standortgemeinden um. Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist das der erste Windkraftbonus von ENERTRAG."

Der Windkraftbonus ist Teil eines Grünstromtarifs, der von den Stadtwerken Grevesmühlen bereitgestellt wird und von ENERTRAG subventioniert wird. Dieser Bonus wird den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden Stepenitztal, Grieben und Bernstorf angeboten, die direkt am geplanten Windpark liegen. Bürgerinnen und Bürger hatten vor Ort die Möglichkeit, den Tarif und den Bonus direkt abzuschließen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Stepenitztal und ENERTRAG zeichnet sich durch Vertrauen aus. Die Gemeinde war aktiv in den Planungsprozess der Windkraftanlagen involviert und hat ihre Zustimmung im Genehmigungsverfahren erteilt. Zusätzlich wurden frühzeitig Verträge für die Gemeindebeteiligung gemäß §6 EEG abgeschlossen, wodurch die betroffenen Gemeinden jährlich bis zu 0,2 ct/kWh für eingespeiste Strommengen erhalten. Die Gemeinde Stepenitztal erhält dabei allein einen jährlichen Betrag von über 70.000 Euro.

Stahl betonte die Wichtigkeit der lokalen Beteiligung: "Da für ENERTRAG die Beteiligung der Bürger und Gemeinden vor Ort seit jeher ein wichtiger Faktor ist, machen wir von dieser Möglichkeit gerne Gebrauch." Die Beteiligung der Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 2,5 Kilometern zur Anlage sei freiwillig, aber alle betroffenen Gemeinden würden anteilig von der Abgabe profitieren.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich direkt bei den Stadtwerken Grevesmühlen über den Grünstromtarif informieren und diesen abschließen. Der Windkraftbonus kann bei ENERTRAG beantragt und abgeschlossen werden.

Ansprechpartner: Dominic Stahl, 039854 6459 869

Das Windvorhabengebiet befindet sich in der Gemeinde Stepenitztal (Landkreis Nordwestmecklenburg) östlich der Gemeinde Grieben und nördlich der Ortschaft Bonnhagen in einem bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereich. Das Vorhabengebiet wird begrenzt durch Bahnschienen im Norden und die Ortschaft Börzow im Osten.

Das Vorhabengebiet ist nach den landeseinheitlichen Kriterien Mecklenburg-Vorpommerns für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und daher im aktuellen 3. Entwurf für die Teilfortschreibung des Kapitels Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg mit der Gebietsnummer 05/21 „Grieben-Ost“ als Windeignungsgebiet ausgewiesen.

Das Gebiet ist zudem aus mehreren weiteren Aspekten sehr gut für das geplante Vorhaben geeignet. Hierzu zählen:

gute Windbedingungen für effiziente Windenergienutzung

strukturelle Vorprägung durch bestehende Bahntrasse

Nähe zu bestehender 110-kV-Stromleitung für den Netzanschluss

kurze Wege während Anlieferung und Bau der WEA durch Nähe zu A20

geeignete Lage bzgl. Schall- und Schattenwurfemissionen

großflächiger intensiv landwirtschaftlich genutzter Bereich

Das Gebiet 05/21 „Grieben-Ost“ hat eine Größe von insgesamt circa 50 ha, wobei nur wenige ha tatsächlich für die Bebauung genutzt werden sollen. Von ENERTRAG sind im Rahmen des beantragten Vorhabens aktuell der Bau und Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet beantragt und geplant.

Für das Vorhaben wurde im März 2022 ein Antrag auf Genehmigung gemäß §4 BImSchG gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird das Verfahren konkret und öffentlich am 31.05.2022 im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vorgestellt.

Geplant ist für das Windvorhaben Bonnhagen aktuell der Bau und Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162/6.0 mit einer Leistung von 6.0 Megawatt (MW) und einer Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

Mit einer Nennleistung von 6.0 Megawatt (MW) und einem Rotordurchmesser von 162 m zählt die V162/6.0 zu einer der ertragsstärksten Turbinen für Standorte mit Windbedingungen abseits der direkten Küstenlinie. Eine einzige Windenergieanlage kann bis zu 5.000 Haushalte oder 11.000 Elektroautos mit sauberen Strom versorgen und rund 9.500 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Die Vestas V162 ist eine ertragsstarke Turbine für Standorte mit Windbedingungen abseits der direkten Küstenlinie. Mit einer überstrichenen Rotorfläche von über 20.000 m² verwendet die V162/6.0 MW eine der größten Rotorgrößen im Vestas-Portfolio, um eine branchenführende Energieerzeugung gepaart mit einem hohen Kapazitätsfaktor zu erreichen.

Aufgrund des großen Betriebsbereichs ist die V162/6.0 MW für niedrige bis mittlere Windgeschwindigkeiten relevant und hat eine breite Anwendbarkeit bei hohen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten, aufgrund welcher sich die Anlage optimal sowohl an die individuellen Standortvorgaben, als auch an die örtlichen Windbedingungen anpasst. Der größere Rotor kann mehr Wind einfangen, wodurch mehr Energie erzeugt und somit Stromgestehungskosten reduziert werden können. Die V162/6.0 stellt zudem sicher, dass der höchstmögliche Energieertrag Hand in Hand mit geltenden Anforderungen an den Schallschutz erwirtschaftet wird.

Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden, sobald sie eine Gesamthöhe von 100 Metern überschreiten. In der Praxis bedeutet das, dass ganze Windparks nachts rot blinken, um anfliegende Piloten zu warnen. Diese Befeuerung ist zu einem der größten Akzeptanzprobleme bei der Realisierung von Windenergie-Projekten geworden, denn am Boden kann sie auch als störend empfunden werden.

Durch die Installation eines Systems zur sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) werden die nächtlichen Lichtemissionen auch für das Windvorhaben in Bonnhagen um bis zu 95% reduziert. Das Licht wird nur dann aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m dem Windpark nähert.

ENERTRAG hat die bedarfsgesteuerte Nachkennzeichnung in den letzten Jahren zur Serienreife gebracht und bietet durch seine Unternehmenstochter DARK SKY heute schon Lösungen für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen an.

Beteiligung hat viele Formen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Also darum, dass Anwohner und Gemeinden im Umkreis von Windparks angemessen von der Windstromerzeugung vor Ort profitieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden seit 2016 sogar gesetzlich per Landesgesetz geregelt, zudem gibt es bundesweite sowie ENERTRAG-eigene freiwillige Möglichkeiten.

Die verschiedenen Formen der Beteiligung:

Beteiligung gem. §6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)        

Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist es nach §6 möglich, den Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um neue WEA eine einseitige Zuwendung bzw. finanzielle Beteiligung ohne Gegenleistung anzubieten. Das Gesetz ist bislang nicht rückwirkend auf bestehende Windfelder anwendbar, sondern nur für neu in Betrieb gegangene WEA. Die Zuwendung erfüllt folgende wichtige Kriterien: Sie ist freiwillig anzubieten und zweckungebunden in der Verwendung, sie fällt nicht in die Berechnung der Kreisumlage und wird jährlich über die gesamten 20 Jahre EEG-Laufzeit der WEA gezahlt. Die Höhe der Zahlung hängt von der jährlich eingespeisten Energiemenge der WEA ab. ENERTRAG bietet diese freiwillige Zuwendung regelmäßig allen Gemeinden in den konkreten Projektgebieten an und ist auch in diesem konkreten Vorhaben bereit dies gerne zu tun.

ENERTRAG plant im Vorhaben Bonnhagen mit einer jährlichen Energie-Einspeisemenge von 15.000 Megawattstunden (MWh). Diese Einspeisemenge multipliziert mit dem nach §6 EEG zahlbaren Betrag von 2 Euro pro Megawattstunde (0,2 Cent/kWh) ergibt eine kalkulierte Summe von voruassichtlich 30.000,- EUR jährlich, was wiederum anteilig nach Gemeindegebiet bzw. deren Fläche der umliegenden Gemeinden im 2,5 km-Radius um die jeweilige WEA aufgeteilt wird, und über die Dauer des Betriebes der WEA jährlich an die Gemeinden gezahlt wird.

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V verpflichtet Projektträger, für neue Windparks Gesellschaftsanteile von mindestens 20 Prozent den Windpark-Anrainern – dazu zählen Einwohner und Kommunen im Fünf-Kilometer-Radius – zur Beteiligung anzubieten. Hierbei darf ein Anteil maximal 500 Euro kosten.

Alternativ kann auch eine Kombination aus einer jährlichen Ausgleichsabgabe für Gemeinden und einem Sparprodukt für Einwohner angeboten werden. Dies reduziert das Risiko für Kommunen und Einwohner. Beim Erwerb von Anteilen an der Windparkgesellschaft sind neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mitzutragen. Die Ausgleichsabgabe für Gemeinden ist fest und errechnet sich anhand der mit 10% Gesellschaftsanteilen zu erwartenden Gewinnsumme. Sie wird jährlich ausgezahlt und muss zweckgebunden für Infrastruktur- und Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden. Beim Sparprodukt für Bürger wird der Mindestzinssatz ebenfalls anhand des Windpark-Ertrags errechnet.

Weitere Informationen zum Gesetz hält die Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V für Sie bereit: www.leka-mv.de/Beteiligung/

Windkraftbonus

ENERTRAG bietet regelmäßig freiwillig einen sogenannten Windkraftbonus an. Wer Nachbar eines Windfelds von ENERTRAG ist, in der Gemeinde Stepenitztal wohnt und sich für einen Grünstromtarif von einem Partner-Energieversorger von ENERTRAG entscheidet, erhält eine Vergünstigung der Stromkosten.

Ein Bonus, mit dem ein vergünstigter Grünstromtarif (bereitgestellt von Partner-Stadtwerken), der von ENERTRAG bezuschusst wird, den Bürgern*innen der Standortgemeinde Stepenitztal direkt angeboten wird. Interessierte Bürger können diesen Grünstromtarif abschließen und den Windkraftbonus bei ENERTRAG direkt beantragen. Eine Auszahlung des Bonus wird dann von ENERTRAG ein Mal im Vertragsjahr direkt auf das Konto des Kunden bzw. Bürger ausgezahlt.