Windvorhaben Lüssow-Schmatzin

ENERTRAG, wpd und naturwind planen ein neues, regional bedeutsames Energievorhaben, für das ein gesondertes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Auf den folgenden Seiten soll dazu transparent informiert werden.

Neben Planung, Bau und Betrieb von acht leistungsstarken Windenergieanlagen geht es auch um die Beteiligung von Bürgern und Kommunen und um ein wichtiges Vorhaben bei der konkreten Umsetzung der Energiewende in der Region als Beitrag zum Klimaschutz.

ENERTRAG, wpd und naturwind handeln für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und kommender Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien.

Informationen zur öffentlichen Auslegung

03/24/2021

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Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben können weitere Informationen zur öffentlichen Auslegung bekannt gemacht werden. Demnach liegen der Antrag und die Antragsunterlagen vom 29.03.2021 bis einschließlich 28.04.2021 zur Einsichtnahme aus. Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag           07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag         07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch        07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag     07:00 – 15:30 Uhr
Freitag             07:00 – 14:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist zur Gewährleistung der Hygiene- und Abstandsvorgaben eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03831-6960 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 15:30 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erfolgen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Amt Anklam-Land,
Außenstelle Ducherow,
Amtsweg 1, 17398 Ducherow,

Montag           09:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Dienstag         09:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag     09:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Freitag            09:00 – 12:00 Uhr.

(Die Einsicht der Unterlagen erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 039727 2500.)

und im Amt Züssow,
Fachbereich Bau und Grundstücksmanagement,
Bürgerbüro Gützkow,
Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow
Zimmer 1 (Trauungsraum) im Erdgeschoss,

Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag            08:00 – 12:00 Uhr.

Das Rathaus wird nach vorheriger Terminvergabe geöffnet. Die Terminabsprache erfolgt telefonisch unter 038355 643 216 mit der zuständigen Sachbearbeiterin.

Für alle Besucher gilt neben der Registrierungspflicht auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Amtsgebäuden. Aus Sicherheitsgründen dürfen maximal zwei Personen, die nachweislich in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich gleichzeitig in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten anmelden und aufhalten.

Das Windvorhaben Lüssow-Schmatzin befindet sich in den Gemeinden Stadt Gützkow und Schmatzin. Der überwiegende Teil liegt auf Flächen der Stadt Gützkow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) südlich der Ortslage Ranzin, nördlich von Lüssow und wird durchzogen von der Gemeindestraße zwischen Ranzin und Lüssow.

Das Vorhabengebiet ist nach den landeseinheitlichen Kriterien Mecklenburg-Vorpommerns für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und daher im Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern mit der Gebietsnummer 17/2015 als Eignungsgebiet vorgesehen. Für das Gebiet sprechen weitere Gründe. Hierzu zählen:

sehr gute Windbedingungen für effiziente Windenergienutzung

Geeignete Lage bzgl. Schall- und Schattenwurfemissionen

Naturschutzfachlich geringes Konfliktpotenzial

Das Gebiet Nr. 17/2015 hat eine Größe von insgesamt ca. 56 ha. Geplant sind hier aktuell der Bau und Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA).

Für das Vorhaben soll im vierten Quartal 2019 ein Antrag auf Genehmigung gem. §4 BImSchG eingereicht werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine öffentliche Auslegung aller Unterlagen stattfinden, um Anwohnern, Verbänden und Behörden die Möglichkeiten zu geben, sich über die Planungen weiter zu informieren und Hinweise abzugeben.

Geplant sind für das Windvorhaben Lüssow-Schmatzin aktuell der Bau und Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) des Typs General Electric GE 5.3-158.

Dieser WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 158 m und überspannt damit die Fläche von 2,5 Fußballfeldern. Die Carbonrotorblätter sind zweiteilig und somit leichter zu transportieren, was einen geringeren Straßenausbau erforderlich macht, und die Installation vor Ort erleichtert.

Mit einer Nennleistung von 4,8 bis 5,3  Megawatt (MW) zählt die GE 5.3-158 zu einer der ertragsstärksten Turbinen für Standorte mit Windbedingungen abseits der direkten Küstenlinie. Der Energieertrag ist doppelt so hoch wie bei Vorgängermodellen. Eine einzige Windenergieanlage kann bis zu 5.000 Haushalte oder 11.000 Elektroautos mit sauberen Strom versorgen und rund 9.500 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Formen der Beteiligung

Beteiligung hat viele Formen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Also darum, dass Anwohner und Gemeinden im Umkreis von Windparks angemessen von der Windstromerzeugung vor Ort profitieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden seit 2016 sogar gesetzlich geregelt.

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V verpflichtet Projektträger, für neue Windparks Gesellschaftsanteile von mindestens 20 Prozent den Windpark-Anrainern – dazu zählen Einwohner und Kommunen im Fünf-Kilometer-Radius – zur Beteiligung anzubieten. Hierbei darf ein Anteil maximal 500 Euro kosten.

Alternativ kann auch eine Kombination aus einer jährlichen Ausgleichsabgabe für Gemeinden und einem Sparprodukt für Einwohner angeboten werden. Dies reduziert das Risiko für Kommunen und Einwohner. Beim Erwerb von Anteilen an der Windparkgesellschaft sind neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mitzutragen. Die Ausgleichsabgabe für Gemeinden ist fest und errechnet sich anhand der mit 10% Gesellschaftsanteilen zu erwartenden Gewinnsumme. Sie wird jährlich ausgezahlt und muss zweckgebunden für Infrastruktur- und Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden. Beim Sparprodukt für Bürger wird der Mindestzinssatz ebenfalls anhand des Windpark-Ertrags errechnet.

Weitere Informationen zum Gesetz hält die Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V für Sie bereit:

www.leka-mv.de/Beteiligung/