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Windvorhaben Nordkirchen

Im Außenbereich der Gemeinde Nordkirchen, zum einen an der Münsterstraße am Meinhövels Holz/Piekenbrock und zum anderen westlich des Ortsteils Capelle am Gorbach (Altendorf) gelegen, plant ENERTRAG die Errichtung von drei Windenergieanlagen.

Anfang 2018 hat die ENERTRAG mit der Entwicklung des Windparks begonnen. Mit der Gewinnung lokaler Projektpartner, der informellen Beteiligung der lokalen Politik und der Durchführung zahlreicher Untersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung des Genehmigungsantrags ist das Projekt sehr gut fortgeschritten. Mit dem Erhalt der ersten Genehmigung Ende des letzten Jahres und dem voraussichtlichen Erhalt der beiden anderen Genehmigung in diesem Jahr wurde nunmehr diese Homepage geschaltet, um laufend öffentlich über den Fortschritt des Projekts zu informieren.

Die drei geplanten Windenergieanlagen (WEA) produzieren jährlich mehr als 35.000 MWh sauberen Strom. Die Gemeinde Nordkirchen hat derzeit rund 10.600 Einwohner sowie 180 Gewerbetreibende. Bilanziell würde jeder Haushalt mit lokal erzeugter, nachhaltiger Energie versorgt werden können und 2/3 des erzeugten Stromes stünde für das Gewerbe und die Industrie zur Verfügung. Es ergeben sich Einsparungen von jährlich etwa 30.000 Tonnen CO2 im Vergleich zu produziertem Strom aus fossilen Energieträgern.

ENERTRAG handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und der kommenden Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien. 

Genehmigung für eine weitere Anlage am Gorfelds Placken

05/17/2024

Die Genehmigung für eine weitere Anlage am Gorfelds Placken wurde am 15.05.2024 wurde veröffentlicht.

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Der Landrat des Kreises Coesfeld hat grünes Licht für den Bau und Betrieb einer neuen Windenergieanlage namens "ENERTRAG AB C1" in Nordkirchen Altendorf gegeben. Die Genehmigung wurde am 02.05.2024 erteilt und beinhaltet auch andere behördliche Auflagen zum Umweltschutz und Arbeitsschutz.

Das Amtsblatt kann hier heruntergeladen eingesehen werden: Amtsblatt Coesfeld

Das Plangebiet befindet sich auf Privatflächen im Stadtgebiet Nordkirchen (Landkreis Coesfeld, NRW). Es liegt nord-westlich der Stadt Nordkirchen sowie westlich der Ortslage Capelle.

Die Standorte befinden sich gänzlich in den ehemaligen Potentialflächen, die die Gemeinde Nordkirchen in der letzten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehen hat. Dieser FNP entfaltet keine Ausschlusswirkung, so dass unser Vorhaben nach §35 BGB privilegiert im Außenbereich zulässig ist. Eine WEA ist in der ursprünglichen Kulisse des Regionalplanes des Regierungsbezirks Münster enthalten. Der Regionalplan Münster wird derzeit auf die Änderungen des Landesentwicklungsplans angepasst und überarbeitet. Im Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf im letzten Jahr sind 1200 Stellungnahmen* mit über 4000 Einzelanregungen eingegangen. Derzeit werden diese ausgewertet (Stand März 2024). Im Sommer 2024 soll die Erörterung stattfinden sowie die Überarbeitung des Planentwurfes. Ende 2024 wird es aktuell ein 2. Beteiligungsverfahren geben, bei dem erneut Stellungnahmen zu den Plangebieten abgegeben werden können. Da die hier beplanten Flächen grundsätzlich geeignet sind, beteiligen wir uns aktiv an dem Verfahren zur Entwicklung des Regionalplans Münster.

Quelle: Bezirksregierung Münster – Regionalplan Münsterland: 1.200 Stellungnahmen (bezreg-muenster.de)

Anfang 2018 wurde zunächst ein Planungskonzept aufgestellt und die optimalen Standorte in den Potentialflächen der Gemeinde Nordkirchen identifiziert. In der weiteren Projektentwicklung wurden dann das Schall- und Schattenwurfverhalten und der mögliche Energieertrag bewertet.

Seit dem Frühjahr 2019 untersucht die Firma ecoda im Auftrag ENERTRAGs die Einflüsse der Planung auf Flora und Fauna im Untersuchungsraum. Hierbei wurden durch fortlaufende Kartierungen von windenergiesensiblen Arten alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt.

Mitte 2021 bis Ende 2021 wurden die Antragsunterlagen vervollständigt. Hierbei wurden u.a. weitere Fachgutachten beauftragt und Gespräche zum Umfang der Antragsunterlagen mit den zuständigen Behörden geführt.

Parallel zum planungsrechtlichen Prozess wurden bereits in der Frühphase die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen über das Planvorhaben informiert und Gespräche angeboten.

Mit der städtischen Verwaltung wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Verlauf der letzten Jahre persönliche Gespräche geführt.

Bereits 2019 haben wir uns und das Projekt im Rahmen einer Bauausschusssitzung vorgestellt. Zuletzt wurden dann Teile des Vorhabens im Sommer 2023 und Anfang dieses Jahres in der Gemeinde und im Bauausschuss präsentiert.

Das Genehmigungsverfahren nach §4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) findet im Trägerverfahren statt. Dies bedeutet, dass die Immissionsschutzbehörde des Kreises Coesfeld das Verfahren leitet und dabei diverse Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.

TÖB sind Behörden, wie z.B. die untere Naturschutzbehörde oder die zuständigen Straßenbauämter, Umweltverbände wie der NABU oder BUND, aber auch die Stadt Nordkirchen. Die Stadt wird insbesondere beteiligt, weil im Verfahren mitunter die Frage des baulichen Planungsrechts behandelt wird.

Die Stadt Nordkirchen hat für alle 3 WEA ihr gemeindliches Einvernehmen erteilt.

Alle Einwendungen der TÖB werden abschließend von der Genehmigungsbehörde abgewogen. Anschließend wird eine Entscheidung über den Antrag von der Immissionsschutzbehörde verkündet.

Die Genehmigung für die erste Anlage am Meinhövels Holz wurde am 30.06.2023 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Unter nachfolgendem Link kann das Amtsblatt heruntergeladen werden: ab2316.pdf (kreis-coesfeld.de)

2 Windenergieanlagen sind vom Typ Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nennleistung von jeweils 4,2 MW, verfügen über eine Nabenhöhe von 130 m und einen Rotordurchmesser von 138 m. Die Gesamthöhe beträgt 199 m.

Die 3. WEA ist vom Typ Nordex N149 mit einer Nennleistung von 5,7 MW, einer Nabenhöhe von 125,4 m und einem Rotordurchmesser von 149 m. Damit ist die Gesamthöhe 200 m.

Wie in der Bauausschusssitzung am 27.02.2024 angekündigt, möchte die Firma ENERTRAG für eine der WEA freiwillig die Möglichkeit einer Beteiligung anbieten. Dafür wird in den nächsten Wochen hier an dieser Stelle ein Kontaktformular eingerichtet, über das interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen unverbindlich ihr Interesse bekunden können. Die Form der Beteiligungsmöglichkeit werden wir in Kürze mit der Gemeinde und örtlichen Kreditinstituten diskutieren.

Beteiligung gem. §6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist es nach §6 möglich, den Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um neue WEA eine einseitige Zuwendung bzw. finanzielle Beteiligung ohne Gegenleistung anzubieten. Das Gesetz ist bislang nicht rückwirkend auf bestehende Windfelder anwendbar, sondern nur für neu in Betrieb gegangene WEA. Die Zuwendung erfüllt folgende wichtige Kriterien: Sie ist freiwillig anzubieten und zweckungebunden in der Verwendung, sie fällt nicht in die Berechnung der Kreisumlage und wird jährlich über die gesamten 20 Jahre EEG-Laufzeit der WEA gezahlt. Die Höhe der Zahlung hängt von der jährlich eingespeisten Energiemenge der WEA ab. ENERTRAG bietet diese freiwillige Zuwendung regelmäßig allen Gemeinden in den konkreten Projektgebieten an und ist auch in diesem konkreten Vorhaben bereit, dies gerne zu tun.

ENERTRAG plant im Projekt Nordkirchen mit einer jährlichen Energie-Einspeisemenge von 35.000 Megawattstunden (MWh). Diese Einspeisemenge multipliziert mit dem nach §6 EEG zahlbaren Betrag von 2 Euro pro Megawattstunde (0,2 Cent/kWh) ergibt eine kalkulierte Summe von voraussichtlich 70.000,- EUR jährlich, was wiederum anteilig nach der Fläche der umliegenden Gemeinden im 2,5 km-Radius um die jeweilige WEA aufgeteilt wird, und über die Dauer des Betriebes der WEA jährlich an die Gemeinden gezahlt wird.