Querlieferungen

Was ist mit EEG-Umlage und Stromsteuer?

Bis zum 31.12.2021 müssen Betreiber entscheiden: Messen oder Schätzen der Querlieferungen von Strommengen in einem Windpark. Unsere Lösung: Schätzen mit dem Powersystem.

Ausgangslage: Rückwirkend für mindestens drei Jahre müssen Energieanlagen für die von ihnen produzierte Energiemenge (pro kWh) EEG-Umlage zahlen, wenn diese kWh von einer anderen Energieanlage am selben Netzverknüpfungspunkt verbraucht wurden. Man spricht hier von einer Querlieferung aus Eigenversorgung und Lieferungen an Dritte zwischen den am gleichen Netzverknüpfungspunkt einspeisenden Energieanlagen.

Die EEG-Umlage muss entrichtet werden:

  • Innerhalb des Parks = Eigenversorgung: Es sind 40% der EEG-Umlage (2021: 6,5 ct /kWh) zu zahlen, also 2,6 ct pro kWh pro Jahr.
  • Zwischen mehreren Parks = Querlieferung an Dritte: Es 100 % der EEG-Umlage (2021: 6,5 ct /kWh)  zu zahlen, also 6,5 ct pro kWh pro Jahr.

Die EEG-Umlage muss nicht entrichtet werden für:

  • Kraftwerkseigenverbrauch = die produzierte Energiemenge, die  innerhalb einer Energieanlage erzeugt und verbraucht wurde,
  • Einzelanlagen, die allein an einem Einspeisepunkt betrieben werden,
  • Bestandschutz = Eigenversorgung von Bestandsanlagen (Anlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb gegangen sind) an andere Bestandsanlagen.

Dabei werden folgende produzierte Energiemengen gegeneinander abgegrenzt:

  • Eigenversorgung innerhalb von Bestandsanlagen (0 % EEG-Umlage)
  • Eigenversorgung von Bestandsanlagen an Nicht-Bestandsanlagen und umgekehrt, sowie die Eigenversorgung innerhalb Nicht-Bestandsanlagen (40 % EEG-Umlage)
  • Drittlieferung von Anlagen anderer Betreiber (100 % EEG-Umlage)

Wenn an einem Netzverknüpfungspunkt nur Eigenversorgung vorkommt, muss einmal jährlich bis zum 28. Februar die EEG-Umlage an den VNB (Verteilnetzbetreiber) gemeldet und danach gezahlt werden. Wenn auch Lieferung an Dritte stattgefunden hat, dann muss einmal jährlich bis zum 31. Mai die EEG-Umlage an den ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) gemeldet und danach gezahlt werden.

Es gilt eine Übergangsfrist, die am 31.12.2021 endet. Wer bis dahin meldepflichtig ist, jedoch nicht gemeldet hat, sollte mit den folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Anhebung der EEG-Umlage auf 100% für das betreffende Kalenderjahr
  • zusätzliche Erhöhung der EEG-Umlage bis zu 20%.
  • Verzugszinsen für nichtgezahlte EEG-Umlage bis zu 5% p.a.
  • Nachzahlung der EEG-Umlage für Querlieferungen

"Amnestieregelung"

Die Verweigerung der Zahlung von 100% EEG-Umlage vor 2018 ist möglich gemäß EEG 2021 §104 (11), wenn Schätzungen abgegeben werden und ein geeignetes Messkonzept für die Zukunft dargestellt wird.

Querlieferung schätzen hilft Kosten sparen

Wie können die Energiemengen für Eigenversorgung und Querlieferung an Dritte ermittelt werden?

  • Gemäß EEG 2021 §62b (1) sollen geeichte Zählern verwendet werden.
  • Alternativ dazu kann mit den Netzbetreiber eine Schätzung der Querlieferung vereinbart werden, wenn das Einbauen einer geeichten Messung wirtschaftlich nicht verhältnismäßig ist.

Die Schätzung muss dann die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie muss durch einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar und nachprüfbar sein.
  • Sie benötigt eine ausführliche Begründung:
    • Kosten für Zählereinbau nachweisen mit Angeboten und auf die Dauer von 8 Jahren Eichdauer umlegen
    • Gegenüberstellung dieser Kosten zur erwarteten Höhe der EEG-Umlage für die nächsten Jahre

Die Schätzung der Querlieferungen wird nicht nur für die EEG-Umlage benötigt, sondern auch für die Berechnung der Stromsteuer. Wir empfehlen daher, die mit unserer Lösung berechneten Schätzwerte für beide Zwecke zu verwenden, um damit Deinen Aufwand zu reduzieren.

Das können wir für Dich tun

Wir kümmern uns für Dich um die Erstellung von Berichten zur Schätzung der Mengen der Eigenversorgung und der Querlieferung an Dritte auf Basis der SCADA-Daten Deiner Energieanlagen und dokumentieren die Berechnung dazu. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

Lieferfrist

Die Lieferfrist beträgt 6 Wochen nach Auftragseingang bei Vorliegen der Stammdaten, der Informationen zum elektrischem Netz sowie einer Datenschnittstelle zu den Live-Daten und den historischen Daten (siehe „Voraussetzungen“).

Wichtiger Hinweis

Die hier vorgestellte Lösung benötigt keinen Wechsel der Betriebsführungsdatenbank!
Das Powersystem Modul zur Schätzung der Querlieferung kann als Add-on eingesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Bereitstellung aller SCADA-Daten der einspeisenden Energieanlagen seit 2018 im definierten Format, im besten Fall mit Live-Daten-Anbindung der betreffenden Energieanlagen
  • Bereitstellung der Daten zum elektrischen Netze des jeweiligen Einspeisepunktes (z.B. ein Single-Line-Diagramm), die darstellen, welche Energieanlage über welche Leitung am Einspeisepunkt einspeisten.

    Hilfreich, jedoch nicht zwingend notwendig, sind hier die monatlichen Bezugsmengen der abrechnungsrelevanten Zähler für die Jahre 2020 oder 2021.

Das bleibt für Dich zu tun

  • Du kalibrierst die Stillstands-Verbräuche Deiner Energieanlagen z.B. anhand deren Bezugsmengen vom abrechnungsrelevanten Zähler selbst.
  • Du weist dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nach, dass eine Lösung basierend auf geeichten Zählern unwirtschaftlich und nicht verhältnismäßig sein würde.
  • Du verwaltest die Ergebnisse der Querlieferungsschätzung und reichst sie eigenständig bei Deinem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bzw. bei Deinem Verteilnetzbetreiber (VNB) und beim Hauptzollamt ein.
  • Bei Vertragsabschluss meldest Du uns bitte für Deine Energieanlagen alle Veränderungen am elektrischen Netz (z.B. Zubau, Repowering, Abbau).

Noch Fragen?

Meld Dich bei unserer Senior Sales Managerin Ulrike Ließ!

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