Genehmigungsverfahren und Zeitplan
Das Genehmigungsverfahren nach §4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) findet im Trägerverfahren statt. Dies bedeutet, dass die Immissionsschutzbehörde des Märkischen Kreises das Verfahren leitet und dabei diverse Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.
TÖB sind Behörden, wie z.B. die untere Naturschutzbehörde oder die zuständigen Straßenbauämter, Umweltverbände wie der NABU oder BUND, aber auch die Stadt Iserlohn. Die Stadt wird insbesondere beteiligt, weil im Verfahren mitunter die Frage des baulichen Planungsrechts behandelt wird.
Neben der Beteiligung der TÖB wird es auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge des Genehmigungsverfahrens geben, bei der die Möglichkeit besteht, Einwände für oder gegen das Projekt vorzubringen.
Alle Einwendungen der TÖB und der Öffentlichkeit werden abschließend von der Genehmigungsbehörde abgewogen. Anschließend wird eine Entscheidung über den Antrag von der Immissionsschutzbehörde verkündet.
Für alle interessierten Bürger/-innen verweisen wir für alle verfahrenstechnischen Angelegenheiten an den Märkischen Kreis. Relevante Fristen, wie z.B. die Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung, werden über das Amtsblatt verkündet.
Aktuelles Update (Stand Mai 2024): Die Genehmigung wurde am 15.01.2024 offiziell erteilt. In der Folge konnten die erforderlichen Rodungsarbeiten durchgeführt und im Februar 2024 abgeschlossen werden. Die Wegebauarbeiten werden ab Herbst 2024 erfolgen.