Windvorhaben Iserlohn

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Im Außenbereich von Iserlohn, zwischen Gerlingsen und Kalthof, plant ENERTRAG die Errichtung von zwei Windenergieanlagen. Aufgrund der im Landesentwicklungsplan festgesetzten 1.000 m Abstandsreglung zu Siedlungsbereichen, wird eine ursprünglich vorgesehene dritte Windenergieanlage derzeit nicht weiter verfolgt. 

Seit Mitte 2018 befindet sich ENERTRAG in der Entwicklung des Windparks. Neben der informellen Beteiligung der lokalen Politik, bedeutet dies insbesondere die Durchführung zahlreicher Untersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung des Genehmigungsantrags. Mit der Einreichung des Genehmigungsantrags wurde nunmehr auch diese Homepage geschaltet, um laufend öffentlich über den Fortschritt des Projekts zu informieren.  

Die zwei geplanten Windenergieanlagen produzieren jährlich mehr als 33.000 MWh sauberen Strom. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh pro Haushalt, pro Jahr, wird in Iserlohn damit bilanziell etwa jeder vierte Haushalt mit lokal erzeugter, nachhaltiger Energie versorgt werden können. Mit der umgewandelten elektrischen Energie können außerdem jährlich über 14.500 Tonnen CO2 eingespart werden.  

ENERTRAG handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und der kommenden Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien. 

Möglichkeit zur Stellungnahme

09/23/2022

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Das Vorhaben wurde am 21.09.2022 im Amtsblatt des Märkischen Kreises bekannt gemacht. Die Fristen zur Offenlage und zur Erhebung von Einwendungen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt. Unter nachfolgendem Link kann das Amtsblatt heruntergeladen werden:

Zum Download des Amtsblatt des Märkischen Kreises

Das Plangebiet befindet sich auf Privatflächen im Stadtgebiet Iserlohn (Märkischer Kreis, NRW). Das Vorhabengebiet liegt nördlich des Stadtteils Gerlingsen und Südöstlich des Ortes Kalthof.

Das Windeignungsgebiet Iserlohn ist nach den Kriterien der Regionalplanung für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und daher im Entwurf für den in Neuaufstellung befindlichen "Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis - Kreis Olpe - Siegen-Wittgenstein" als Windenergiebereich ausgewiesen. Die durch die Stadt Iserlohn beauftragte Potenzialuntersuchung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis einer Eignung der Fläche. Das Gebiet ist zudem aus mehreren weiteren Aspekten sehr gut für das geplante Vorhaben geeignet. Hierzu zählen:

Gute Windbedingungen für effiziente Windenergienutzung

Gute Erreichbarkeit durch direkte Anbindung an die Landesstraße L678 (Dortmunder Straße) sowie die Autobahn 46

Gute Möglichkeiten der Netzanbindung

Geeignete Lage bzgl. Schall- und Schattenwurfemissionen

Einnahmequelle zur Finanzierung der Wiederaufforstung des geschädigten Waldgebiets.

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Mitte 2018 wurde zunächst ein Planungskonzept aufgestellt und die optimalen Standorte identifiziert. In der weiteren Projektentwicklung wurden dann das Schall- und Schattenwurfverhalten und der mögliche Energieertrag bewertet.

Seit dem Frühjahr 2019 untersucht die Firma ecoda im Auftrag ENERTRAGs die Einflüsse der Planung auf die vorhandene Avifauna und Umweltbedingungen. Hierbei wurden neben regelmäßigen Kartierungen von windenergiesensiblen Arten u.a. auch spezifische Raumnutzungsanalysen durchgeführt.

Von Mitte 2020 bis Mitte 2021 fand eine Windmesskampagne mit einem mobilen LIDAR Messgerät statt. Die Messdaten helfen uns dabei, eine valide Ertragsprognose, als Grundlage für die wirtschaftliche Bewertung des Projektes, zu erstellen.

Mitte 2021 bis Mitte 2022 wurden die Antragsunterlagen vervollständigt. Hierbei wurden u.a. weitere Fachgutachten beauftragt und Gespräche zum Umfang der Antragsunterlagen mit den zuständigen Behörden geführt.

Parallel zum planungsrechtlichen Prozess wurden bereits in der Frühphase die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in einem offenen Brief über das Planvorhaben informiert und Gespräche angeboten.

Die Fraktion "Die Iserlohner" ist dem Gesprächsangebot gefolgt. Es fand eine persönliche Informationsveranstaltung im Forstgebiet statt, bei der offene Fragen mit teils kontroversen Ansichten besprochen und offen diskutiert wurden.

Mit der städtischen Verwaltung wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Verlauf der letzten Jahre persönliche Gespräche geführt und das Planvorhaben in diesem Zuge ebenfalls vorgestellt.

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Das Genehmigungsverfahren nach §4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) findet im Trägerverfahren statt. Dies bedeutet, dass die Immissionsschutzbehörde des Märkischen Kreises das Verfahren leitet und dabei diverse Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.

TÖB sind Behörden, wie z.B. die untere Naturschutzbehörde oder die zuständigen Straßenbauämter, Umweltverbände wie der NABU oder BUND, aber auch die Stadt Iserlohn. Die Stadt wird insbesondere beteiligt, weil im Verfahren mitunter die Frage des baulichen Planungsrechts behandelt wird.

Neben der Beteiligung der TÖB wird es auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge des Genehmigungsverfahrens geben, bei der die Möglichkeit besteht, Einwände für oder gegen das Projekt vorzubringen.

Alle Einwendungen der TÖB und der Öffentlichkeit werden abschließend von der Genehmigungsbehörde abgewogen. Anschließend wird eine Entscheidung über den Antrag von der Immissionsschutzbehörde verkündet.

Für alle interessierten Bürger/-innen verweisen wir für alle verfahrenstechnischen Angelegenheiten an den Märkischen Kreis. Relevante Fristen, wie z.B. die Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung, werden über das Amtsblatt verkündet.

Aktuelles Update (Stand Mai 2024): Die Genehmigung wurde am 15.01.2024 offiziell erteilt. In der Folge konnten die erforderlichen Rodungsarbeiten durchgeführt und im Februar 2024 abgeschlossen werden. Die Wegebauarbeiten werden ab Herbst 2024 erfolgen.

Die nachfolgenden Bilder geben einen Einblick in die Umgebung der geplanten Anlagenstandorte (Stand 2021). Wenngleich das Gebiet als Waldstandort ausgewiesen ist (Nadelwald), sind auf dem im Bereich der geplanten Standorte kaum noch Bäume vorhanden.

Der durch Extremwetterphänomene (starke Stürme und trockenheitsbedingter Borkenkäferbefall) entstandenen Schaden, stellt die Forstbehörden und Flächeneigentümer vor die Mammutsaufgabe das Mehrgenerationenprojekt Forst langfristig nachhaltig wieder in Stand zu setzen.

Die Windenergieplanung kann hierbei zumindest in Teilen Abhilfe schaffen. Dies begründet sich sowohl mit den jahrzehntelangen finanziellen Unterstützungen, als auch mit den direkten Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Flächen. Der forstwirtschaftliche Betrieb wird durch die Windkraftanlagen überdies nicht eingeschränkt.

Die beanspruchten Flächen, unabhängig davon ob diese gerodet wurden oder wie in Iserlohn keine Bäume mehr existent sind, werden in Abstimmung mit den Fachbehörden im Verhältnis von mindestens eins zu eins wieder aufgeforstet. Dabei werden widerstandsfähige Bäume genutzt, die klimastabile Forstflächen schaffen. Bei einem späteren Rückbau der Anlagen werden zu guter Letzt auch nicht mehr benötigte Zuwegungen, Stellplätze und der Standort rückgebaut und hochwertig aufgeforstet.

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Die 2 Windenergieanlagen vom Typ Vestas Vestas V150-6.0 mit einer Nennleistung von jeweils 6 MW, verfügen über eine Nabenhöhe von 166 m und einen Rotordurchmesser von 150 m.

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Beteiligung hat viele Formen. Neben der Bürgerbeteiligung innerhalb des Planungsprozesses (vgl. „Genehmigungsverfahren und Zeitplan“) geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Also darum, dass Anwohner und Gemeinden im Umkreis von Windparks angemessen von der Windstromerzeugung vor Ort profitieren.  Die Stadt Iserlohn profitiert direkt von den Gewerbesteuern der Betreibergesellschaft. Darüber hinaus beabsichtigt ENERTRAG eine Beteiligung gemäß §6 EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz).

Beteiligung gem. §6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)        

Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist es nach §6 möglich, den Gemeinden im Umkreis von 2500 Metern um neue WEA eine einseitige Zuwendung bzw. finanzielle Beteiligung ohne Gegenleistung anzubieten. Das Gesetz ist bislang nicht rückwirkend auf bestehende Windfelder anwendbar, sondern nur für neu in Betrieb gegangene WEA. Die Zuwendung erfüllt folgende wichtige Kriterien: Sie ist freiwillig anzubieten und zweckungebunden in der Verwendung, sie fällt nicht in die Berechnung der Kreisumlage und wird jährlich über die gesamten 20 Jahre EEG-Laufzeit der WEA gezahlt. Die Höhe der Zahlung hängt von der jährlich eingespeisten Energiemenge der WEA ab. ENERTRAG bietet diese freiwillige Zuwendung regelmäßig allen Gemeinden in den konkreten Projektgebieten an und ist auch in diesem konkreten Vorhaben bereit, dies gerne zu tun.

ENERTRAG plant im Projekt Iserlohn mit einer jährlichen Energie-Einspeisemenge von 33.000 Megawattstunden (MWh). Diese Einspeisemenge multipliziert mit dem nach §6 EEG zahlbaren Betrag von 2 Euro pro Megawattstunde (0,2 Cent/kWh) ergibt eine kalkulierte Summe von voraussichtlich 66.000,- EUR jährlich, was wiederum anteilig nach der Fläche der umliegenden Gemeinden im 2,5 km-Radius um die jeweilige WEA aufgeteilt wird, und über die Dauer des Betriebes der WEA jährlich an die Gemeinden gezahlt wird.