Formen der Beteiligung
Beteiligung hat viele Formen. ENERTRAG steht seit jeher für eine breite und vielschichtige Beteiligung von Bürgern und Kommunen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Hierzu begleitet die ENERTRAG seit Jahren z.B. eine Vielzahl von Bürgerenergiegesellschaften. Aber auch regionale Unternehmen wie Stadtwerke werden bei den Vorhaben im Betrieb beteiligt.
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Gesetzgeber einen Schritt weiter gegangen und hat die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden gesetzlich geregelt.
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz
Am 28. Mai 2016 trat das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in Kraft. Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern. Diese sollen für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen und dann Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anbieten. Hierbei darf ein Anteil maximal 500 Euro Kosten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten sich zu beteiligen. Projektträger können den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern anbieten, anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben (die den künftigen Windpark betreibt), stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Entscheidung darüber trifft die Gemeinde.
Zusätzlich ist es den Projektträgern freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen, ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Eine Möglichkeit mit geringerem Risiko, wäre ein Sparprodukt zu erwerben. So könnte in diesem Fall die Projektgesellschaft Gewinne in Höhe von 10 Prozent an eine Bank übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt mit dem Gewinn aus dem Windpark.
Energiegenossenschaft Borkenfriede eG
Die Energiegenossenschaft Borkenfriede eG steht für die Förderung, Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung. Sie bietet damit einen weiteren Ansatz zur Beteiligung auf genossenschaftlicher Basis.
Welche konkrete Form der Beteiligung sich im vorliegenden Windvorhaben am besten eignet, um den Bedürfnisse und Wünsche der Anwohner, wie auch der Gemeinden optimal zu entsprechen, steht noch nicht abschließend fest. Hierzu ist ein stetiger, fachlich fundierter Abstimmungsprozess mit Bürgern und Kommunen eminent wichtig. ENERTRAG wird dabei Bürgerfragestunden für Anwohner anbieten und mit den Gemeindevertretungen intensiv zusammenarbeiten.