Windprojekt Westerwald II

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Im Hauser Wald in Hessen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz, gelegen zwischen den Gemeinden Dornburg, Waldbrunn, Neunkirchen und Irmtraut, plant die ENERTRAG SE die Errichtung von insgesamt sechs Windenergieanlagen (WEA).

Seit 2014 befindet sich ENERTRAG in der Entwicklung des Windparks. Neben der informellen Beteiligung der lokalen Politik, bedeutet dies insbesondere die Durchführung zahlreicher Untersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung des Genehmigungsantrags. Mit der nun konkreten Vorbereitung des Genehmigungsantrags wurde nunmehr auch diese Homepage geschaltet, um laufend öffentlich über den Fortschritt des Projekts zu informieren.

Die sechs geplanten Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 mit jeweils 5,7 Megawatt (MW) werden laut Ertragsprognosen rund 69.000 MWh sauberen Strom jährlich produzieren. Somit können in der Region damit etwa 19.000 Haushalte mit lokal erzeugter, nachhaltiger Energie versorgt werden. Mit der umgewandelten elektrischen Energie können außerdem jährlich über 50.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

ENERTRAG handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und der kommenden Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien.

Bürgerinformation zum Windparkvorhaben im Hauser Wald vom 20.01.2023

01/30/2023

Mit großem Interesse folgten etwa 150 Anwohnerinnen und Anwohner der Einladung und informierten sich am 20. Januar über das Windparkvorhaben im Hauser Wald.

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Den ausführlichen Bericht lesen Sie direkt auf der Seite Veröffentlichung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald). Wir bedanken uns für Ihr Interesse und den guten Austausch.

Hier geht es zum Nachbericht zur Infoveranstaltung Windkraft | Waldbrunn - Westerwald

Das Plangebiet liegt im Hauser Wald, auf Flächen der Gemeinde Waldbrunn, Dornburg und HessenForst.

Das gegenständliche Windeignungsgebiet ist nach den Kriterien der Regionalplanung für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2019 als Vorranggebiet 1103 ausgewiesen. Es handelt sich hier um ein Gebiet, was laut Kriterienkatalog u.a. ausreichend Schutzabstand zur Wohnbebauung in Bezug auf Schall- und Schattenemissionen einhält sowie in keinem Naturschutzgebiet und keinem Wasserschutzgebiet III liegt.

In der Region Mittelhessen wurden 127 Flächen mit ca. 12.100 Hektar als Windvorranggebiet festgelegt. Das entspricht einem Anteil an der Regionsfläche von 2,2 Prozent.

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Geplant ist es, den vollständigen Genehmigungsantrag gemäß §4 BImSchG Mitte des Jahres 2023 beim RP Gießen einzureichen. Mit dem Erhalt der Genehmigung wird Ende 2024 gerechnet.

Über die weiteren Schritte werden wir Sie hier aktuell informieren.

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Mehrere Trockenjahre, Sturmereignisse und Schädlingsbefall haben dem Wald in Deutschland stark zugesetzt und insbesondere die Dürrejahre 2018 bis 2020 hatten zur Folge, dass in manchen Regionen Böden bis zu einer Tiefe von 1,80 Meter ausgetrocknet sind, Laub vorzeitig abgeworfen wurde und sich der Borkenkäfer massenhaft verbreiten konnte. In Hessen macht Wald ungefähr 42 Prozent der Landesfläche aus, das sind rund 894.000 Hektar. Auch hier sind die Waldflächen ebenfalls zum Teil schwer beschädigt - die Ergebnisse der Waldzustandsaufnahmen 2022 belegen für den hessischen Wald einen seit 2019 anhaltend schlechten Vitalitätszustand (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Waldzustandsbericht 2022).

Die Windenergie kann in Teilen Abhilfe schaffen. Für die Nutzung von Windenergieanlagen in Wäldern spricht daher vieles: Denn die Windenergie in Deutschland sparte zuletzt 100,9 Millionen Tonnen Treibhausgase ein, die andernfalls auf den Wald einwirken würden (Bundesverband Windenergie 2021: Windenergie im Forst. Wie Windenergie einen Beitrag zum Waldschutz leistet.). Darüber hinaus fördert der Ausgleich der bebauten Standorte durch Ersatzaufforstung und Waldumwandlungsmaßnahmen die Schaffung klimaresistenter Waldbestände.

Im überarbeiteten Landesentwicklungsplan (LEP) des Jahres 2018 bekennt sich die Landesregierung von CDU und Bündnis 90/Die Grünen dazu, den Ausbau der Windenergie in Hessen durch die Bereitstellung geeigneter, landeseigener Waldgrundstücke voranzutreiben. Die Grundlage für den Bau von WEA im Wald in Hessen bildet die Dritte Verordnung zur Änderung des LEP. Demnach ist unter bestimmten Bedingungen die Errichtung von WEA im Wald möglich. Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben im Hauser Wald wird insbesondere darauf geachtet, dass das vorhandene Wegenetz als Zuwegung vorrangig genutzt wird und keine jungen Buchenbestände gerodet werden.

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Foto: Weggabelung im Vorranggebiet Hauser Wald: Blick Richtung WEA D5 (Richtung Auto)

Die sechs Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 mit einer Nennleistung von jeweils 5,7 MW, verfügen über eine Nabenhöhe von 164 m und einen Rotordurchmesser von 149 m. Daraus ergibt sich eine Gesamthöhe von 238,5 m.

Zur Herstellerseite N149/5.X - Nordex SE

Beteiligung hat viele Formen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Auch darum, dass Anwohner und Gemeinden im Umkreis von Windparks angemessen von der Windstromerzeugung vor Ort profitieren.

Beteiligung gem. §6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Seit dem EEG 2021 ist es nach §6 möglich, den Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um neue WEA eine einseitige Zuwendung bzw. finanzielle Beteiligung ohne Gegenleistung anzubieten. Das Gesetz ist bislang nicht rückwirkend auf bestehende Windfelder anwendbar, sondern nur für neu in Betrieb gegangene WEA. Die Zuwendung erfüllt folgende wichtige Kriterien: Sie ist freiwillig anzubieten und zweckungebunden in der Verwendung, sie fällt nicht in die Berechnung der Kreisumlage und wird jährlich über die gesamten 20 Jahre EEG-Laufzeit der WEA gezahlt. Die Höhe der Zahlung hängt von der jährlich eingespeisten Energiemenge der WEA ab. ENERTRAG bietet diese freiwillige Zuwendung regelmäßig allen Gemeinden in den konkreten Projektgebieten an und ist auch in diesem konkreten Vorhaben bereit, dies zu tun.

ENERTRAG plant im Vorhaben Westerwald II mit einer jährlichen Energie-Einspeisemenge von voraussichtlich 69.000 Megawattstunden (MWh). Diese Einspeisemenge multipliziert mit dem nach §6 EEG zahlbaren Betrag von 2 Euro pro Megawattstunde (0,2 Cent/kWh) ergibt eine kalkulierte Summe von voraussichtlich 138.000,- EUR jährlich, was wiederum anteilig nach Gemeindegebiet bzw. deren Fläche der umliegenden Gemeinden im 2,5 km-Radius um die jeweilige WEA aufgeteilt wird, und über die Dauer des Betriebes der WEA jährlich an die Gemeinden gezahlt wird.

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