Bürger- und Kommunalbeteiligung
Wie in der Bauausschusssitzung am 27.02.2024 angekündigt, möchte die Firma ENERTRAG für eine der WEA freiwillig die Möglichkeit einer Beteiligung anbieten. Dafür wird in den nächsten Wochen hier an dieser Stelle ein Kontaktformular eingerichtet, über das interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nordkirchen unverbindlich ihr Interesse bekunden können. Die Form der Beteiligungsmöglichkeit werden wir in Kürze mit der Gemeinde und örtlichen Kreditinstituten diskutieren.
Beteiligung gem. §6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Im Zuge der EEG-Novelle 2021 ist es nach §6 möglich, den Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um neue WEA eine einseitige Zuwendung bzw. finanzielle Beteiligung ohne Gegenleistung anzubieten. Das Gesetz ist bislang nicht rückwirkend auf bestehende Windfelder anwendbar, sondern nur für neu in Betrieb gegangene WEA. Die Zuwendung erfüllt folgende wichtige Kriterien: Sie ist freiwillig anzubieten und zweckungebunden in der Verwendung, sie fällt nicht in die Berechnung der Kreisumlage und wird jährlich über die gesamten 20 Jahre EEG-Laufzeit der WEA gezahlt. Die Höhe der Zahlung hängt von der jährlich eingespeisten Energiemenge der WEA ab. ENERTRAG bietet diese freiwillige Zuwendung regelmäßig allen Gemeinden in den konkreten Projektgebieten an und ist auch in diesem konkreten Vorhaben bereit, dies gerne zu tun.
ENERTRAG plant im Projekt Nordkirchen mit einer jährlichen Energie-Einspeisemenge von 35.000 Megawattstunden (MWh). Diese Einspeisemenge multipliziert mit dem nach §6 EEG zahlbaren Betrag von 2 Euro pro Megawattstunde (0,2 Cent/kWh) ergibt eine kalkulierte Summe von voraussichtlich 70.000,- EUR jährlich, was wiederum anteilig nach der Fläche der umliegenden Gemeinden im 2,5 km-Radius um die jeweilige WEA aufgeteilt wird, und über die Dauer des Betriebes der WEA jährlich an die Gemeinden gezahlt wird.